Wärmering-Affäre: Stadtrat und Werks-Direktor entmachtet
Der Stadtrat von Winterthur entzieht Matthias Gfeller (Grüne) das Stadtwerk und enthebt den Direktor seiner Funktion. Gfeller soll vor einem Urnengang Informationen vorenthalten haben.

In einem dürren Communiqué teilt der Winterthurer Stadtrat heute Donnerstagmittag mit, dass Stadträtin Barbara Günthard-Maier bis auf weiteres die Führung der städtischen Werke der zweitgrössten Stadt im Kanton übernehmen werde. Stadtwerk Winterthur soll eine politische Aufsicht durch ein Stadtratsmitglied erhalten, das nicht von der laufenden Administrativuntersuchung betroffen ist. Gfeller wird die übrigen Bereiche im Departement Technische Betriebe weiterhin führen.
Gfeller soll dem Winterthurer Stimmvolk vor einem Urnengang Informationen über die finanzielle Situation der Wärme Frauenfeld AG vorenthalten haben. Dass die 2012 gegründete Aktiengesellschaft, ein Energie-Contracting-Projekt, akut vom Konkurs bedroht war, nämlich. Gfeller kommunizierte dies erst Ende Juni – knapp zwei Wochen nachdem die Winterthurer deutlich Ja gesagt hatten zu einem Rahmenkredit über 70 Millionen Franken. Diese waren für Investitionen im Bereich Energie-Contracting durch das Stadtwerk vorgesehen. Zusätzlich befeuert hat die so provozierte Missbrauchsdebatte, dass auch zwei Kaderleute von Stadtwerk Winterthur im Verwaltungsrat der Wärme Frauenfeld AG vertreten sind.
Der Stadtrat hat zur Klärung der offenen Fragen rund um die Beteiligung der Stadt Winterthur an der Wärme Frauenfeld AG im April eine Administrativuntersuchung eingeleitet. Am Donnerstag hat der Stadtrat über die Massnahmen informiert, die er auf Grund des vorläufigen Berichts von Rechtsanwalt Johann-Christoph Rudin, der mit der Untersuchung beauftragt worden war, getroffen hat.
Auch Direktor und Kader müssen Amt abgeben
Der Direktor Stadtwerk Winterthur und eine weitere Kaderperson wurden vorsorglich im Amt eingestellt. Für die Leitung von Stadtwerk Winterthur werde eine Lösung ad interim gesucht. Bei allen Massnahmen handle es sich um vorläufige Massnahmen für die Dauer des rechtlichen Gehörs und bis zum Vorliegen des Schlussberichts, hält der Stadtrat fest. «Sie stellen keine Vorverurteilung der betroffenen Personen dar.»
Die Kommunikation der Inhalte des Schlussberichts und der auf dieser Basis getroffenen Massnahmen soll nach den Sommerferien erfolgen.
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