SBB-Tageskarten: Kleine Gemeinden sind im Nachteil
Die vergünstigten Billette dürfen neu nur noch an Einheimische abgegeben werden. Das Nachsehen haben kleinere Kommunen. Doch was heisst klein?
Von Sandra Zrinski Unterland – Zwei SBB-Tageskarten bietet die Gemeinde Boppelsen ihren rund 1300 Einwohnern für je 35 Franken pro Tag an. Um den Preis von jährlich total 19 550 Franken wieder reinzuholen, reichen die Reservationen der Einwohner aber bei weitem nicht aus. Erst durch die Nutzung der Tageskarten von auswärtigen Personen kann die Dienstleistung kostendeckend angeboten werden. 2009 wurden 54 Prozent der Bopplisser Tageskarten von Externen gekauft. So kommt eine Auslastung von durchschnittlich 90 Prozent zustande, wie die Zuständige Karin Graf erklärt. Die neuen Tarife und Regelungen der SBB, die Mitte Dezember in Kraft treten, sehen nun aber vor, dass die Tageskarten nur noch an Einheimische verkauft werden dürfen. Das wäre langfristig nicht nur für Boppelsen ein Problem, wenn man das Angebot für die Bevölkerung weiterhin aufrechterhalten, aber nicht mit Steuergeldern draufzahlen will. Auch in der Nachbargemeinde Otelfingen (2325 Einwohner) würde die neue Regelung wohl den Todesstoss bedeuten. Bisher wurden rund 15 Prozent der Karten zu einem Preis von 55 Franken pro Stück an Externe verkauft. Otelfinger zahlen 35 Franken. Und sogar in der rund 4500 Einwohner zählenden Gemeinde Niederglatt wäre die Situation nicht besser. «Fallen die Auswärtigen weg, dann wird sich der Gemeinderat überlegen müssen, ob er weiterhin Tageskarten anbieten will», sagt der Niederglatter Gemeindeschreiber Bruno Schlatter. Keine Kontrolle möglich Mindestens eine schwarze Null ist aber das erklärte Ziel aller Gemeinden, die SBB-Tageskarten verkaufen, auch in Eglisau, wie der stellvertretende Gemeindeschreiber Martin Hermann auf Anfrage erklärt: «Das war ein zentrales Anliegen der Gemeinde, schliesslich gehört dies nicht zu den Kernaufgaben.» Ob sie zukünftig nur innerhalb der jeweiligen Gemeinde abgegeben werden, wird höchstens mit Stichproben kontrolliert werden, wie Roger Baumann, Sprecher des Verbandes öffentlicher Verkehr, auf Anfrage erklärt. Das könne zum Beispiel in Form von Kundenbefragungen geschehen. «Das Verbot des Zwischenhandels ist Teil des Kaufvertrages, und wir gehen davon aus, dass sich die Gemeinden daran halten», sagt Baumann. Er stellt in Aussicht, dass sich die Einwohner sehr kleiner Gemeinden auch in Zukunft an die nächstgelegene, grössere wenden können. Mit bis zu wie vielen Einwohnern eine Gemeinde als klein gilt, kann Baumann noch nicht sagen. Ein Team arbeite derzeit eine Regelung aus, die voraussichtlich bis Ende Monat vorliegen soll.
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