Scheinehen geben viel Arbeit
Die Abklärung möglicher Scheinehen beschäftigt die Verwaltung. Missbrauch nachzuweisen, ist schwierig.
Bülach - Der Zivilstandskreis Bülach betreut 18 Gemeinden mit insgesamt fast 63 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Das Zivilstandsamt beschäftigt 7 Mitarbeiterinnen mit 520 Stellenprozenten. «Die Abklärung von Scheinehen bindet vermehrt personelle Ressourcen», heisst es im Jahresbericht 2009 der Stadt. Eine Scheinehe kann bei binationalen Paaren dann vorliegen, wenn einer der Verlobten offensichtlich keine eheliche Gemeinschaft begründen, sondern die Bestimmungen über die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländern umgehen will. Diesbezüglich agieren die kommunalen Zivilstandsämter als Vollzugsbehörde des Bundes.
Der Beweis eines Missbrauchs sei schwierig und basiere auf Indizien, heisst es im Jahresbericht. Indizien können zum Beispiel der Altersunterschied oder der getrennte Haushalt eines Paares sein. Zieht ein ausländischer Partner in die Schweiz, so ist er bei Verheiratung von Gesetzes wegen zum gemeinsamen Wohnsitz verpflichtet.
Besteht der Verdacht auf eine Scheinehe, so können die Antragsteller zu einer getrennten Anhörung geladen werden.
Heiratsantrag zurückgezogen
Auf dem Bülacher Zivilstandsamt hatten 2009 vor der Einleitung der Heiratsvorbereitung mehrere Gespräche mit Verlobten stattgefunden. In sechs Fällen kam es zu einer Anhörung. Zwei Paare zogen danach die Ehevorbereitungen zurück.
Die Anhörungen finden getrennt statt. Verdeckte Ermittlungen, zum Beispiel durch die Polizei, gibt es nach Angaben von Karin Gautier, Leiterin des Zivilstandsamtes, nicht. Intime Fragen werden auch keine gestellt, sagt sie. Warum sich die beiden Paare zurückgezogen haben, ist Karin Gautier nicht bekannt. Gemeldet werden müssen Abbrüche der Verfahren den Bundesbehörden nicht. Meldepflichtig sind nur Eheschliessungen, Verweigerungen von Eheschliessungen, Ungültigerklärungen, Trennungen und Scheidungen von Ehen. Seit der Einführung der neuen gesetzlichen Grundlagen Anfang 2008 ist in Bülach noch keine Eheschliessung verweigert worden.
Nach Auffassung von Karin Gautier stehen Aufwand und Ertrag für die Überprüfung möglicher Scheinehen in keinem vernünftigen Verhältnis. Aber, sagt sie, «wir sind von Gesetzes wegen verpflichtet, diese Aufgabe weiterhin wahrzunehmen.»
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch