Dolder-Razzia war nur der Plan B
Die Beschlagnahmung von Kunst im Zürcher Nobelhotel wäre laut Zoll nicht nötig gewesen. Wenn andere Bilder von Besitzer Schwarzenbach nicht plötzlich weg gewesen wären.
Nach der aufsehenerregenden Aktion der Zollbehörden im Zürcher Nobelhotel Dolder Grand beklagte sich Haupteigner Urs E. Schwarzenbach gestern über seinen Anwalt: Der Zoll wolle ihn und das Hotel zerstören. Jetzt aber zeigt sich: Die Zolldirektion hatte gar nie vor, im Dolder in aller Öffentlichkeit wertvolle Bilder abzuhängen. Zumindest bis etwa 30 Minuten vor dem Zugriff nicht. Das sagt der Informationsbeauftragte der zuständigen Zollkreisdirektion Schaffhausen, Peter Zellweger, auf Anfrage.
Der Auslöser für die Aktion ist demnach Schwarzenbach selbst: Weil er dem Zoll die Mehrwertsteuer für in die Schweiz eingeführte Kunstwerke schuldete, hatten die Behörden im Januar 2016 über 13 Kunstwerke des Milliardärs ein sogenanntes Verfügungsverbot verhängt. Das heisst, dass der Besitzer nicht mehr frei darüber verfügen darf. So bleiben sie als Pfand für den Zoll greifbar. Es handelte sich um 13 Werke, die sich in Schwarzenbachs Villa Falkenstein in der Zürcher Innenstadt befanden.
Wo kamen die Bilder hin?
Diese wurden zunächst nicht eingezogen, sondern durften dort hängen bleiben, sagt Zellweger. Nachdem Schwarzenbach aber mehrere Zahlungsfristen für die Steuerschuld habe verstreichen lassen, kündigte der Zoll an, dieses Pfand am Dienstag, 7. März, um 8 Uhr morgens abzuholen. Der Milliardär wusste also nach dieser Darstellung vorab Bescheid.
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Hätten die Zoll-Fahnder aus Rücksicht auf das Renommee des Dolder zurückhaltender vorgehen müssen?
In diesem Moment gab es für die Zöllner nur noch eins: Beschlagnahmen, was noch da ist. Schwarzenbachs Bilder im Dolder. Sie eröffneten sofort ein Verfahren und fuhren gestützt darauf nur etwa 30 Minuten später beim Hotel vor. Der zuständige Einsatzleiter versichert: Wenn die 13 Kunstwerke gestern noch in der Villa Falkenstein gewesen wären oder Schwarzenbach die geforderte Abgaben hinterlegt hätte, wäre diese Aktion nicht nötig gewesen.
Anwalt spricht von Beschlagnahmung auf Vorrat
Schwarzenbachs Anwalt Ulrich Kohli sagt, er wisse nicht, warum die Bilder nicht mehr in der Villa gewesen seien. Die Darstellung der Zolldirektion sei aber «Unsinn». Die Fahnder hätten in der Villa Schränke mit kostbaren Miniaturen aufgebrochen und diese als Ersatzbeschlagnahmung mitgenommen. Der Wert dieser Miniaturen betrage ein Mehrfaches des geschuldeten Betrags.
Laut Kohli hatte die Zolldirektion von Anfang an vor, auch die Bilder im Dolder einzuziehen – und zwar wegen eines anderen Verfahrens, das sich immer noch im Abklärungsstadium befinde, und bei dem es um just diese Bilder geht. Der Tatbestand ist in diesem Verfahren ein anderer, und Schwarzenbach sowie die beteiligten Galerien bestreiten laut Kohli in diesem Fall den Standpunkt der Zollbehörden. Ein Gericht werde darüber entscheiden müssen. «Der Zoll hat keinen durchsetzbaren Anspruch und hat deshalb die Bilder aus dem Dolder auf Vorrat beschlagnahmt», sagt der Anwalt.
Video: Deshalb wurden im Zürcher Luxushotel Dolder rund 30 Kunstwerke konfisziert.
Erstellt: 08.03.2017, 10:24 Uhr
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