FCZ zum Internet-Pranger: «Wir wollten ein Zeichen setzen»

Der FC Zürich suchte im Netz auf eigene Faust nach Fans, die Petarden im Stadion zündeten. Bereits gingen zahlreiche Hinweise ein.

Fahndung auf eigene Faust: «Nicht im Rahmen der Strafprozessordnung»

Fahndung auf eigene Faust: «Nicht im Rahmen der Strafprozessordnung»

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Der FC Zürich hat per Internet nach zwei Männern gesucht, die am 15. Mai im Letzigrund-Stadion Knallpetarden geworfen haben. Die Bilder wurden am Samstag auf ausdrücklichen Wunsch von FCZ Präsident Ancillo Canepa ins Netz gestellt, wie FCZ-Sprecher Giovanni Marti am Montag sagte.

Es sei das erste Mal, dass der Verein auf solche Methoden setze und man habe die Veröffentlichung der Bilder bereits lange in Erwägung gezogen, sagt Marti gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet. Der Vereinspräsident habe schlussendlich grünes Licht gegeben. Canepa trage auch die volle juristische Verantwortung für diesen Schritt.

«Der Verein duldet ein solches Verhalten nicht»

«Es war uns wichtig, ein Zeichen zu setzen», betont Marti. Das Abfeuern von Petarden stelle ein erhebliches Risiko dar. «Die Verantwortlichen haben in Kauf genommen, dass die dort postierten Stewards verletzt werden. Der Verein duldet ein solches Verhalten nicht.»

Übers Wochenende seien enorm viele Hinweise eingegangen, sagt Marti. Aus diesem Grund habe man die Bilder bereits am Montag wieder vom Netz genommen. Nun gehe man an die Auswertung.

Private Fahndung «nicht im Rahmen der Strafprozessordnung»

Laut einer Sprecherin der Stadtpolizei hat sich der FCZ nicht mit der Stadtpolizei abgesprochen. Die Stapo ihrerseits hatte am Montag die Bilder von 16 mutmasslich gewalttätigen FC-Basel-Fans ins Netz gestellt. Nachdem alle anderen Ermittlungsbemühungen keinen Erfolg gebracht hatten, ordnete die Staatsanwaltschaft die Veröffentlichung an.

Oberstaatsanwalt Andreas Eckert wirkte bei diesem Entscheid mit. Für ihn ist klar: Die private Internet-Fahndung liege «sicher nicht im Rahmen der Strafprozessordnung» (StPO). Dies sei einzig Sache von Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Voraussetzungen für eine Fahndung via Internet seien denn auch sehr klar umschrieben.

Zürcher Datenschützer hat Bedenken

Auch der Datenschützer des Kantons Zürich, Bruno Baeriswyl, bezeichnet das Vorgehen des FCZ als problematisch. Als privater Verein bräuchte der FCZ einen Rechtfertigungsgrund für sein Vorgehen, ein «überwiegendes eigenes Interesse».

Er müsste geltend machen, dass er unmittelbare Schäden abwehren müsse, sich auf einen Notstand oder auf Notwehr berufen. Aber dies sei im vorliegenden Fall nicht gegeben. Der Verein hätte sich an die Polizei wenden müssen.

Grundsätzlich geht es laut Baeriswyl um eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Die Betroffenen könnten dagegen klagen und gar Schadenersatz verlangen.

(lcv/sda)

Erstellt: 22.08.2011, 13:17 Uhr

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