Privates Parkplatz-Teilen: Stadtrat droht mit rechtlichen Schritten
Mittels Smartphone-Apps lassen sich private Abstellplätze stundenweise mieten. Was die Betreiber für ökologisch sinnvoll halten, ist für den Stadtrat problematisch.

Park it und Parku heissen zwei Internetplattformen und Apps zur Untervermietung von Parkplätzen. Lanciert wurden sie Anfang 2013. Darin stellen Private ihre Parkplätze, wenn sie sie selber nicht brauchen, stunden- oder tageweise zur Verfügung. Und Autofahrer sehen auf ihrem Smartphone, wo verfügbare Parkplätze sind, und buchen sie per Knopfdruck unter Angabe des Autokennzeichens und der Kreditkarte.
Park it gab anfangs 3.50 Franken als Parkgebühr vor, überlässt es jetzt aber den Parkplatzbesitzern, den Preis zu bestimmen – abhängig von der Attraktivität des Standortes. 35 Prozent der Einnahmen nimmt das Unternehmen als Provision für sich, 65 Prozent erhalten die Parkplatzbesitzer. Ihnen wird auf der Homepage ein durchschnittlicher Verdienst von 100 bis 350 Franken pro Monat in Aussicht gestellt. Die Parkplatzvermittler sehen nur Vorteile in ihrem Geschäftsmodell: Nebenverdienst für Parkplatzbesitzer, erleichterte Parkplatzsuche für Autofahrer. Und wie Parku schreibt: «Weniger Suchverkehr schont die Nerven, entlastet den Verkehr und ist ökologisch sinnvoll.»
Grüne: Höhere Umweltbelastung
Das sieht der grüne Gemeinderat und mögliche Stadtratskandidat Markus Knauss ganz anders: Eine häufigere Nutzung von Parkplätzen ergebe eine zusätzliche Verkehrs- und Umweltbelastung. Deshalb reichte er im März eine Anfrage ein; jetzt liegt die Antwort vor. Der Stadtrat hält die Mehrfachnutzung von privaten Parkplätzen aus zwei Gründen für «problematisch». Erstens führt sie zu mehr Autofahrten und entsprechend höheren Umweltbelastungen, und zweitens gibt es rechtliche Einwände.
Parkplätze sind bewilligungspflichtig. Sie werden laut Stadtrat immer für eine konkrete Nutzung bewilligt, sei es für Anwohner, Firmen oder Besucher. «Private Parkplätze dürfen somit nicht ohne Bewilligung Dritten für eine andere Nutzung, etwa einem benachbarten Verkaufsgeschäft am Samstag oder einem nahegelegenen Nachtlokal an den Wochenendnächten zur Verfügung gestellt werden.» Denn diese Dritten haben bereits die Parkplätze, die ihnen zustehen. Werden Parkplätze umgenutzt, wird die Beschränkung der Parkplatzzahl unterlaufen, welche die Parkplatzverordnung vorschreibt. Allerdings ist die Vorschrift, Parkplätze bestimmungsgemäss zu nutzen, in der alten Parkplatzverordnung weniger weit gefasst als in der neuen, die noch nicht Rechtskraft erlangt hat.
500 Parkplätze im Angebot
Zurzeit würden über diese Apps rund 500 Abstellplätze in Zürich angeboten, schreibt der Stadtrat, was einem halben Prozent der rund 200'000 privaten Parkplätze entspricht. Die drei aktivsten Betreiber sind vom Tiefbauamt über die Rechtslage informiert und zur Dokumentation ihrer Aktivitäten aufgefordert worden. Sollten sich die Zahl der angebotenen Parkplätze oder die Klagen von Nachbarn stark häufen, werde der Stadtrat nicht zögern, rechtliche Schritte gegen die Vermittlungsdienste und gegen die Parkplatzbesitzer einzuleiten. «Der Stadtrat ist überzeugt, mit diesem pragmatischen und verhältnismässigen Vorgehen einen rechtlich vertretbaren und sachgerechten Weg zu beschreiten.»
Gemeinderat Knauss ist überrascht von der grossen Zahl dieser Parkplätze. Ob das – abwartende – Vorgehen des Stadtrates verhältnismässig ist, will er mit seiner Partei diskutieren und allenfalls mit einem weiteren Vorstoss ein entschiedeneres Vorgehen verlangen. Warum die Stadt die Umnutzung duldet, obwohl sie sie für unrechtmässig hält, erklärt das Tiefbau- und Entsorgungsdepartement auf Nachfrage so: Es bestehe heute kein Handlungsbedarf, weil das Angebot mit nicht einmal einem halben Prozent aller privaten Parkplätze klein sei, weil genaue Angaben zum Angebot noch ausstünden und weil man keine Ressourcen einsetzen könne, um das Angebot selber zu prüfen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 24.06.2013, 07:41 Uhr
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