Stadtpolizisten freigesprochen, den Rest erledigt die Verjährung
Das Bezirksgericht hat zwei Stadtpolizisten vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Körperverletzung gegen einen Fotografen freigesprochen. Für sie dürfte der Fall erledigt sein.

«Das ist ein unerträglicher Freispruch», schimpfte Klaus Rozsa, der von der umstrittenen Polizeiaktion betroffene Pressefotograf. Der Richter habe «die Akten auf den Kopf gestellt» und sich nur auf die Aussagen der Polizisten abgestützt.
Am 4. Juli 2008 waren die heute 38 und 44 Jahre alten Polizisten zum Hardturm beordert worden. Mehrere Dutzend Personen wollten auf das geschlossene Gelände eindringen, um zur Fussballeuropameisterschaft 2008 mit «Brot & Äkschn»-Spielen ein Gegengewicht zu setzen. Klaus Rozsa, der zufällig vorbeifuhr, fotografierte den Polizeieinsatz. Wegen angeblicher Hinderung einer Amtshandlung wurde er ziemlich unsanft verhaftet und auf den Polizeiposten mitgenommen.
Verhaftung war doch erlaubt
Der Einzelrichter hat die beiden Beamten am Montag von den Vorwürfen des Amtsmissbrauchs, der Körperverletzung und der Freiheitsberaubung freigesprochen. Rozsa, so der Richter, sei nicht nur als Fotograf, sondern auch als Sympathisant der Eindringlinge aufgetreten. Von einem Gummigeschosseinsatz aus nächster Nähe «emotional aufgewühlt und in Rage gebracht», habe er den «sozial adäquaten Abstand zur Polizei nicht mehr eingehalten». Er habe die Beamten «verbal verunglimpft, von ihrem Auftrag abbringen wollen» und einem Polizisten zweimal auf die Schulter gefasst. Durch die hautnahe Präsenz seien die Polizisten an der Ausübung einer Amtshandlung gehindert worden.
Die Hinderung einer Amtshandlung sei ein Vergehen. Die Beamten seien «verpflichtet» gewesen, Personen zu verhaften, die in ihrer Gegenwart ein Vergehen verübten. Deshalb sei die Verhaftung rechtmässig gewesen. Das hatte das Obergericht im Prozess gegen Rozsa noch ganz anders gesehen: Rozsa habe niemanden behindert. Die Verhaftung sei rechtswidrig gewesen. Aus diesem Grund habe er sogar ein «Widerstandsrecht» gehabt. Der Einzelrichter meinte: Es gehe nicht darum, was ein Gericht nachträglich feststelle, sondern wie die Beamten vor Ort die Lage einschätzten.
Die bei der Verhaftung erlittenen Verletzungen taxierte der Richter als «keine übermässige Gewalt», weil sich Rozsa gegen die Verhaftung gewehrt habe. Im Zusammenhang mit dem Hinweis von Rozsas Frau, ihr Mann leide an einer Diskushernie, hätten die Beamten aufgrund von Rozsas Gegenwehr «annehmen dürfen, dass das nicht stimmt».
Neun Monate bis zum Prozess
Nach diesem Freispruch dürfte der Fall für die Polizisten wohl erledigt sein. Denn am 4. Juli dieses Jahres verjähren die Delikte. Zwar gibt es keine Verjährung mehr, wenn zuvor ein erstinstanzliches Urteil vorliegt. Laut Bundesgerichts gilt dies aber nicht für Urteile, die mit einem Freispruch endeten.
Die bevorstehende Verjährung ist problematisch. Denn im vorliegenden Fall war das Strafverfahren gegen die Beamten zuerst eingestellt worden. Es dauerte bis zum Juni 2013, ehe das Bundesgericht die Einstellung aufhob und eine Anklage verlangte. Die Anklageschrift lag am 17. April 2014 vor. Dann dauerte es – absolut ungewöhnlich für einen Einzelrichterfall – noch einmal neun Monate bis zur Verhandlung.
Erstellt: 26.01.2015, 22:23 Uhr
Artikel zum Thema
Das Ressort Zürich auf Twitter
Das Zürich-Team der Redaktion versorgt Sie hier mit Nachrichten aus Stadt und Kanton.
Etwas gesehen, etwas geschehen?

Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas
bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie
uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an
4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert
honoriert die Redaktion mit 50 Franken.
Mehr...
Kommentare
Das Neuste Zürich
Die Welt in Bildern

Ein Märchen aus Lichtern: Zum ersten Mal findet das Internationale Chinesische Laternenfestival «Fesiluz» in Lateinamerika, Santiago de Chile statt. Es dauert bis Ende Februar 2020. (3. Dezember 2019)
(Bild: Alberto Walde)
Mehr...
22 Kommentare