Uni entliess Mörgeli nicht korrekt
Mörgelis Absetzung sei «formell mangelhaft», aber «materiell gerechtfertigt», findet die Rekurskommission.

Die Uni Zürich soll Christoph Mörgeli 3 Monatslöhne zahlen, weil sie den einstigen Kurator des Medizinhistorischen Museums nicht korrekt entlassen hat. So lautet das Urteil der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen. Mörgeli ist damit aber nicht zufrieden. Er hatte insgesamt 20 Monatslöhne gefordert und gleichzeitig auf eine Wiederanstellung gepocht. Diese bleibt ihm nach dem Urteil der Rekurskommission aber verwehrt.
Der SVP-Nationalrat hat daher den Entscheid ans Verwaltungsgericht weitergezogen. Auf der anderen Seite verzichtet die Uni auf einen Rekurs. Offenbar kann sie mit den Vorwürfen der Rekurskommission leben.
Urteil noch unter Verschluss
Offiziell ist das Urteil, das bereits im vergangenen Dezember gefällt wurde, immer noch unter Verschluss. Doch die «SonntagsZeitung» hat am 3. Mai daraus zitiert. Demnach rügt die Rekurskommission, dass der einstige Rektor Andreas Fischer die Kündigung allein ausgesprochen hatte, obwohl dies Sache der Universitätsleitung sei, zu der auch die Prorektoren und der Verwaltungsdirektor gehören. Überdies sei die Entlassung schon festgestanden, bevor Mörgeli das rechtliche Gehör gewährt worden sei. «Die formellen Mängel des Kündigungsverfahrens wiegen vorwiegend schwer», findet die Rekurskommission.
Aber auch Mörgeli wird kritisiert. Er habe eine «schwere Loyalitätspflichtverletzung» begangen, indem er seinen Vorgesetzten Flurin Condrau und andere Mitarbeiter in der Öffentlichkeit kritisiert habe. So habe er seine Entlassung «materiell gerechtfertigt». Gemobbt worden sei Mörgeli nicht, heisst es laut der «SonntagsZeitung» im Urteil. Aber Condrau habe seine Fürsorgepflicht verletzt, indem er Mörgeli die Aussprache verweigert und ihn nicht über eine Kontaktnahme durch den «Tages-Anzeiger» informiert habe.
Ein Fall für Strassburg?
Weder Mörgeli noch die Uni wollten sich zum Urteil äussern. Beide Parteien verweisen auf das laufende Verfahren. Nun ist das Verwaltungsgericht am Zug, danach womöglich das Bundesgericht. Vielleicht tritt am Ende gar ein, was Mörgelis Anwalt einst gegenüber dem TA prognostizierte: «Das gibt einen Fall für Strassburg.»
Erstellt: 02.05.2015, 23:41 Uhr
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