Uto Kulm: Regierungsrat fordert neuen Gestaltungsplan
Die Zürcher Baudirektion muss über die Bücher. Der Regierungsrat hat die Rekurse gegen den neuen Gestaltungsplan Uto Kulm gutgeheissen.
In den Rekursverfahren gegen die 2010 beschlossene Richtplanänderung und den kantonalen Gestaltungsplan Uto Kulm vom Februar 2012 hat der Regierungsrat heute Freitag seine Haltung bekannt gegeben. Er weist die Rekurse verschiedener Natur- und Heimatschutzorganisationen gegen die Richtplanänderung ab – nicht aber jene gegen den von der Zürcher Baudirektion verfügten Gestaltungsplan.
Umstritten war insbesondere die Zuordnung des Gastgewerbebetriebes Uto Kulm. Bisher im Landwirtschaftsgebiet gelegen, wurde er im neuen Richtplan dem Erholungsgebiet zugewiesen. Einige der Rekurrenten fochten die Änderung an. Der Zugang zum Uto Kulm sei für die Öffentlichkeit auch mit den bestehenden Regelungen der letzten Teilrevision aus dem Jahr 2001 gesichert gewesen. Eine Erholungszone auf so kleiner und grösstenteils überbauter Fläche sei zudem nicht sinnvoll, hielten sie fest. Der Regierungsrat ist hingegen der Ansicht, dass der steigende Nutzungsdruck auf diesem Gebiet eine umfassende Regelung unumgänglich mache, und weist die Beschwerde ab.
Gestaltungsplan «zu wenig bestimmt formuliert»
Der Gestaltungsplan hingegen bewirke laut Ansicht des Regierungsrates in zentralen Punkten einen zu weit gehenden und daher unzulässigen Eingriff in die Schutzziele für die Landschaften Albiskette-Reppischtal und in den Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet. Vor allem die beiden verglasten Terrassen des Restaurants Uto Kulm würden diese Schutzziele beeinträchtigen.
Er sei zudem teilweise nicht mit dem Richtplantext vereinbar, verstosse gegen das Waldgesetz sowie den bau- und planungsrechtlichten Schutz der Aussichtspunkte – wobei der Regierungsrat direkte Kritik an den Starts und Landungen von Helikoptern auf der Plattform des Uto Kulm übt.
Der Regierungsrat hält fest, dass die widerrechtlichen Bestimmungen des Gestaltungsplans aufgehoben und die ungenügend formulierten geändert werden sollen. Da es sich dabei um zentrale Punkte handelt, wird die Zürcher Baudirektion dazu verpflichtet, für den Gestaltungsplan eine neue umfassende Lösung zu suchen. (tif)
Erstellt: 04.10.2013, 15:07 Uhr
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