Affäre Mörgeli: Bundesgericht erklärt Beweise für ungültig
Die Staatsanwaltschaft unterliegt auch vor Bundesgericht: Die Beweise gegen Iris Ritzmann wurden nicht rechtmässig erhoben.

Der heute 54-jährigen Iris Ritzmann war vorgeworfen worden, sie habe einem Journalisten des «Tages-Anzeigers» im Herbst 2012 zwei noch unter Verschluss gehaltene Berichte zugänglich gemacht. Der eine Bericht befasste sich mit der Objektsammlung des Medizinhistorischen Museums der Uni Zürich, beim anderen handelte es sich um den Akademischen Bericht 2011. In beiden Berichten kam der damalige Kurator des Museums, Christoph Mörgeli, nicht gut weg.