Auf Geheiss von Bern stellen die VBZ mehr Tram- und Busführer ein
Der Entscheid des Bundesamtes für Verkehr im Streit um die Wegzeiten schafft 14 zusätzliche Stellen.

Von einem «historischen Sieg» sprach die Gewerkschaft VPOD Mitte August, nachdem ihr das Bundesamt für Verkehr recht gegeben hatte: Wegzeiten sind ausnahmslos Arbeitszeit. Wenn eine Tramführerin oder ein Buschauffeur den Fahrdienst beendet hat und zu Fuss oder per Tram/Bus ins Depot zurückkehrt, in dem der Dienst begonnen hat, dann gilt diese Rückkehr als Arbeitszeit, unabhängig davon, wie lange die Rückkehr dauert.