Das nächste Hochwasser in Zürich ist nur eine Frage der Zeit
Die Stadt Zürich hat knapp 10'000 Hausbesitzer und Grundeigentümer über die Hochwassergefahren durch Sihl, Limmat und Bäche informiert.

Sihl und Limmat können laut der Stadt Zürich jederzeit über die Ufer treten. Letztmals geschah dies zwar 1910. Doch 2005 entging das Wirtschaftszentrum der Schweiz nur knapp grossen Hochwasserschäden, wie das Tiefbauamt mitteilt. Wäre damals das Niederschlagszentrum statt im Berner Oberland über dem Sihl-Einzugsgebiet gelegen, dann hätte die Sihl grosse Teile der Stadt Zürich überschwemmt. Bis das nächste Hochwasser Zürich heimsucht, sei es laut der Stadt nur eine Frage der Zeit.
Hochwassergefahr geht auch von den städtischen Bächen aus, vor allem von den Bächen an Adlisberg, Zürichberg, Hönggerberg und Uetliberg. Welche Gebäude von einem Hochwasser durch Sihl, Limmat und städtische Bäche betroffen sind, zeigt die Gefahrenkarte im Internet (im Bereich «Wasser» «Naturgefahrenkartierung» auswählen). Dort können Gebäudeeigentümer/innen und Mieter/innen mit der Adresseingabe die Gefahreneinstufung überprüfen.
Enormes Schadenpotenzial
Weil hohe Sachwerte und die Infrastruktur oftmals im Untergrund liegen, entstehen selbst bei einer geringen Wassertiefe hohe Schäden. Das Sachschadenpotenzial in der Stadt Zürich wird auf drei bis fünf Milliarden Franken geschätzt.
Hinzu kämen volkswirtschaftliche Kosten durch Betriebsstörungen und -unterbrüche und den Ausfall oder die Zerstörung der Infrastruktur (Verkehr, Energie, Telekommunikation usw.). Gefährdet sind auch Personen, vor allem in den Untergeschossen von Gebäuden.
Gebäudeeigentümer für Objektschutz verantwortlich
Zur Verbesserung des langfristigen Hochwasserschutzes an der Sihl prüfen Kanton und Stadt Zürich bis 2012 verschiedene Lösungsansätze, und sie stimmen Massnahmen aufeinander ab. Über die Erkenntnisse der Projektstudien und mögliche Massnahmen – auch an den städtischen Bächen – werden Kanton und Stadt Zürich voraussichtlich im Sommer 2012 informieren.
Im Bau-bewilligungsverfahren gelten in der Stadt Zürich neue Anforderungen:
- Bei Bauprojekten in roten oder blauen Gefahrengebieten müssen dem Baubewilligungsge-such Unterlagen zu geplanten Hochwasserschutzmassnahmen beigelegt werden. Die Be-hörden prüfen die eingereichten Unterlagen und formulieren nötigenfalls Hochwasser-schutzmassnahmen.
- Bei Bauprojekten in gelben oder gelb-weissen Gefahrengebieten muss das Baugesuch mit einer Selbstdeklaration eingereicht werden. Damit erklärt die Bauherrschaft, ob und mit wel-chen Schadenverhütungsmassnahmen der Gefährdung begegnet werden soll.
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