Die VBZ dürfen keine «Blueschtfahrten» mehr machen
Linienbusse der VBZ und Postautos sind von der Gurtenpflicht befreit. Nicht aber, wenn sie auf Extrafahrten gehen.

Das Ziel war, für die Limmattalbahn zu werben, indem man die künftige Strecke abfährt. Da lag es nahe, dass die Organisatoren dafür einen schönen blauen Züribus der Zürcher Verkehrsbetriebe (VBZ) anheuern wollten. Die erste Rückmeldung vonseiten der VBZ gehörte eher in die Ecke skurril: Bus gehe nicht, aber man könne ein Tram mieten. Ein Tram ohne Schienen? Im Limmattal verkehren keine Trams. Als das geklärt war, hiess der Bescheid: Die VBZ können keine Extrafahrten mit Bussen mehr anbieten, weil die Fahrzeuge keine Gurten und Kindersitze hätten. Für Linienbetrieb und Extrafahrten bestünden eben nicht dieselben Vorschriften.