Die Wintergärten auf dem Uetliberg müssen definitiv weg
Das Bundesgericht erteilt dem Besitzer des Hotels Uto-Kulm zum wiederholten Mal eine Abfuhr. Diesmal betrifft es die Kernstücke seiner Anlage.
Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist wichtiger als das private Interesse des Hoteliers. So hat das Bundesgericht im gestern veröffentlichten Urteil entschieden und damit den Abbruchbefehl der Gemeinde Stallikon bestätigt. Innert sechs Monaten muss Giusep Fry die Verglasung und das Dach seiner beiden Terrassen entfernen. Uto-Kulm, die Spitze des Uetlibergs, gehört nicht zur Stadt Zürich, sondern zur Gemeinde Stallikon.