Diese Angestellten könnten beim Umziehen Geld verdienen
Gilt die Umkleidezeit als Arbeitszeit oder nicht? Darüber streiten Zürcher Spitäler und die Gewerkschaft VPOD. Was in anderen Berufen gilt.

Und dann reicht es dem stellvertretenden Direktor des Zürcher Elektrizitätswerks (EWZ). Regelmässig kommen ein paar «Schlaumeier» unter den Monteuren am Morgen zur Arbeit, stempeln sich ein, gehen duschen, ziehen die blauen Arbeitskleider an und frühstücken vor der Arbeit. Der stellvertretende Direktor gibt den Tarif durch: Ab sofort darf sich nur einstempeln, wer den Blaumann trägt und einsatzbereit ist. So schrieb es der «Landbote» 2013. Die Regel gilt noch heute, bestätigt das EWZ. Doch ist dies mit dem Arbeitsgesetz zu vereinbaren? Nun hat der VPOD die Frage im Streit mit den Spitälern wieder neu aufgeworfen. In vielen Spitälern darf das Personal erst einstempeln, wenn es korrekt angezogen ist. Das will der VPOD nun ändern und bereitet eine Lohnklage vor.