Essverbot auf Limmatschiffen hat keine gesetzliche Grundlage
Nach dem rabiaten Anketten eines Vaters vor den Augen seines 3-jährigen Sohns übt die Polizei Selbstkritik.

Das Essverbot auf den Limmatschiffen der Zürich-Seeschifffahrt (ZSG), das am vorletzten Samstag zur rabiaten Verhaftung eines in Zürich lebenden Kurden geführt hatte, ist eine einsame Ausnahme in den Trams, Bussen und auf den Schiffen im Kanton Zürich. Auf den grossen Kursschiffen der ZSG auf dem Zürichsee ist das Essen erlaubt. ZSG-Sprecherin Conny Hürlimann begründet das Verbot mit Reklamationen von Kunden, die sich über verschmutzte Sitzpolster in den Limmatschiffen beschwert hatten. Sie kann aber keine Gesetzesgrundlage nennen, auf dem das Verbot beruht. Hürlimann relativiert das Verbot aber auch: «Wir büssen keine Fahrgäste, die sich nicht an die Regeln halten.»