Frau kritisiert die 3-D-Fotografie ihres Kopfes als «Stasi-Methode»
Eine Frau will nicht, dass von ihrem Kopf ein 3-D-Foto gemacht wird. Sie muss es aber erdulden, weil es um die Aufklärung einer Straftat geht.

Die Verfügung der Staatsanwaltschaft See-Oberland ist deutlich: «Es wird eine dreidimensionale Vermessung der Beschuldigten angeordnet und diese wie folgt durchgeführt: Erstellen von Kopf-Fotografien mittels 3-D-Scanner frontal und im Profil sowie – falls notwendig – von weiteren Fotografien besonderer Körpermerkmale.» Erscheint die Frau nicht zur Vermessung, soll sie polizeilich vorgeführt werden. Und: «Zur Durchsetzung der Vermessung darf als äusserstes Mittel unter Wahrung der Verhältnismässigkeit Gewalt angewendet werden.»