Gelati am See siegt gegen die Stadt
Happy End in Bürokratieposse: Ein Zürcher Glacé-Verkäufer darf sein auffälliges Logo wieder montieren. Die Stadtpolizei ist rasant zurückgekrebst.

Plötzlich ging es blitzschnell: Der Chef der Verwaltungsabteilung der Stadtpolizei Zürich hat die Einsprache von Daniel Kissling einen Monat nach Einreichen gutgeheissen. Der Gelati-Verkäufer darf sein Logo in Schnörkelschrift, welches das Dach des Verkaufswagens am Hafen Riesbach zierte, wieder montieren. Er hatte es nach sieben Jahren auf Befehl der Gewerbepolizei entfernen müssen , weil die sogenannte Luftsäule darüber öffentlichen Grund tangiere.
«Nach nochmaliger, eingehender Prüfung des Sachverhalts und Neubeurteilung der Sachlage können wir Ihnen mitteilen, dass Ziffer (...) der Bewilligung (...) wiedererwägungsweise mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird», heisst es in bestem Juristendeutsch.
«Ich bin megaglücklich.
Es ist schön, dass die Stadt
so schnell und unbürokratisch
entschieden hat.»Daniel Kissling
Die Kehrtwende freut Kissling: «Ich bin megaglücklich», sagt er und windet den Behörden trotz der Plagerei ein Kränzchen: «Es ist schön, dass die Stadt so schnell und unbürokratisch entschieden hat.» Dank der Hitzewelle hat er mit seinen Gelati jetzt Hochsaison. Das bringt ihn allerdings gleich wieder in die Bredouille, da er nun kaum Kapazität hat, um sich um das Logo zu kümmern.
Rasch neues Logo anfertigen
Kissling hatte im Winter seinen Wagen aufgrund der städtischen Verfügung umgebaut. Und der alte Schriftzug, den er selber und aus Holz gefertigt hatte, ist nicht mehr brauchbar. Trotz erhöhtem Arbeitsanfall will er das alt-neue Logo aber möglichst schnell herstellen und anbringen. Er hofft, dass er das in zwei Wochen schafft.
«Ich freue mich
für alle Gelati-Fans!»Urs Ledermann
Die glückliche Wende freut auch Urs Ledermann. Der Seefelder Immobilienkönig hatte Kissling einen Anwalt zur Verfügung gestellt, da er ihn unterstützen wollte. Jetzt sagt Ledermann befriedigt: «Ich freue mich für alle Gelati-Fans!»
«Unverhältnismässig»
Anwalt Klaus Hotz ist «überrascht über den schnellen Erfolg» seiner Eingabe. «Ich glaube, der ursprüngliche Entscheid der Gewerbepolizei hat verwaltungsintern zu Fragen über die Angemessenheit des Verbots geführt.»
In dieselbe Richtung äussert sich Marco Cortesi, der als Infochef der Stadtpolizei auch die Kommunikation der Verwaltungsabteilung und der ihr unterstellten Gewerbepolizei verantwortet: «Wir haben die Situation nach der Einsprache und der Medienberichterstattung nochmals angeschaut und entschieden, dass die Verfügung unverhältnismässig war.» Jetzt liege ein vernünftiger Entscheid vor, ergänzt er.
Erstellt: 03.07.2019, 15:52 Uhr
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