Heimatschutz gibt an der Bahnhofstrasse nicht auf
Der Manor soll als Warenhaus erhalten bleiben. Dafür gelangt der Heimatschutz nun ans Verwaltungsgericht.

«Praxisfern» sei der Zürcher Heimatschutz (ZVH), meinte das Baurekursgericht vor einem Monat. Die Institution hatte vergebens gefordert, das Manor-Haus an der Bahnhofstasse 75 und 79 in seiner Funktion als Warenhaus zu bewahren. Der Heimatschutz wollte den geplanten Umbau des Warenhauses zu einzelnen Boutique-Geschäften und Büros verhindern. Denn damit würden die für ein Warenhaus «typischen durchgehenden Geschossflächen mit ihrer pionierhaften Säulenarchitektur durch kleinteilige Büroeinheiten ersetzt». Das Gericht zog in seinem Entscheid gar einen Vergleich zu Kirchen: Nicht einmal die gottesdienstliche Nutzung des Grossmünsters könnte unter dem Titel des Denkmalschutzes gesichert werden.