Herrenlose Autos als teures Ärgernis
In der Stadt Zürich werden pro Jahr etwa 60 bis 70 Autos illegal auf öffentlichem Grund entsorgt. Die Polizei muss sie abschleppen und zum Schrotthändler bringen – der Steuerzahler berappt die Aktion.

Zu Beginn werden sie von ihren Besitzern gehätschelt, am Ende öffentlich stehengelassen. Die Polizei muss sich deshalb immer wieder um herrenlose Autos kümmern. In der Regel führt sie diese «der Verwertung zu», wie es auf Amtsdeutsch heisst. Konkret landen die Fahrzeuge beim Schrotthändler.
Meist sind die illegal entsorgten Autos in einem «schitteren» Zustand, wie ein Sprecher der Stadtpolizei Zürich gegenüber der Nachrichtenagentur sda sagt. Öl läuft aus, Reifen sind platt, Nummernschilder fehlen, und auch im Innern sieht es verwahrlost aus.
Abgestellt werden die Autos häufig auf öffentlichen Parkplätzen sowie in Quartierstrassen. Entdeckt werden sie in der Stadt Zürich von Mitarbeitenden der Abteilung ruhender Verkehr auf ihren Kontrollgängen. Bisweilen melden auch Quartierbewohner ihre Beobachtungen bei der Polizei.
In der Stadt Zürich werden pro Jahr etwa sechzig bis siebzig Autos illegal entsorgt, in Lausanne zwischen achtzig und hundert, in St. Gallen lediglich zwei. Im Kanton Baselland sind es «mehrere Dutzend», im Kanton Bern kommt es «ab und zu» vor. Bei der Luzerner Polizei ist das «Phänomen der herrenlosen Autos unbekannt», wie es auf Anfrage heisst.
Öffentlicher Grund wäre «überstellt»
Die Entsorgung herrenloser Fahrzeuge gehört zum polizeilichen Grundauftrag. Im Polizeigesetz des Kantons Zürich heisst es dazu unter anderem: «Die Polizei darf Tiere sowie Fahrzeuge und andere Gegenstände von einem Ort fernhalten, wegschaffen oder wegschaffen lassen, wenn sie vorschriftswidrig auf öffentlichem Grund abgestellt sind.»
Würde die Polizei diesen Auftrag nicht erfüllen, wäre der öffentliche Grund «fortlaufend überstellt», ist der Polizeisprecher überzeugt. Bevor die Autos beim Schrotthändler landen, stellt die Polizei Ermittlungen an.
Die Fahrgestellnummer oder ein Blick in die Fahndungskartei können helfen, den letzten Besitzer ausfindig zu machen. In Zürich erscheint zudem zwei Mal im Jahr ein Inserat im «Tagblatt der Stadt Zürich». Die Erfolge sind jedoch gering, die Kosten hoch.
Vorsicht auf privatem Grund
Können die Kosten nicht überwälzt werden, tragen sie die Steuerzahlerinnen und -zahler. In Zürich kostet das Abschleppen eines herrenlosen Autos 400 Franken, das Einstellen in einer Garage 15 Franken pro Tag. Irgendwann übersteigen diese Kosten den Wert des Autos, und es wird dem Schrotthändler übergeben.
Auf privatem Grund und Boden gelten fürs Autoabstellen andere Regeln. Dort kann man sein eigenes Fahrzeug durchaus vergammeln lassen. Beachten muss man jedoch die Umweltrichtlinien. So darf beispielsweise kein Öl in Grundwasser gelangen.
Tausende Velos warten auf neue Besitzer
In der Stadt Zürich werden zudem jährlich rund 3000 besitzlose Velos von einer besonderen Equipe eingesammelt. Etwa 150 bis 200 kann man den Besitzern zurückgeben. Andere werden hergerichtet und an Sozialwerke abgegeben. Der Rest wird versteigert oder verschrottet.
In der Stadt Zürich treten jeden Tag Zehntausende von Menschen in die Pedale. Auch die Veloexperten von Entsorgung Recycling Zürich (ERZ) absolvieren eine Tour de Zurich: Sie kontrollieren die Ordnung und Sauberkeit der 16'000 Abstellplätze mit den 300 Velomietboxen, reparieren defekte Haltebügel und markieren dauerparkierte oder schrottreife Fahrräder.
Velos, die mindestens vier Wochen auf öffentlichem Grund stehen und nie benützt werden, nimmt ERZ mit. Die Fahrräder werden registriert und von der Stadtpolizei mit den Daten der eidgenössischen Fahrzeugfahndung abgeglichen. So finden gestohlene Räder zu ihren Besitzern zurück, sofern diese den Verlust bei der Polizei gemeldet haben.
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