Im Zweifel gegen den Angeklagten
Die Zürcher Ermittler sollten aus den Fehlern der Wiener Justiz im Verfahren gegen den Sprayer Puber lernen.

Das also war der gefürchtete Puber: Ein nicht mehr ganz junger Mann in weissem Hemd und schwarzem Sakko, der schüchtern auf der Anklagebank des Wiener Landesgerichts sass und zwei Tage lang nicht mehr als immer wieder sagte: «Das war ich nicht» oder «Das könnte ich gewesen sein».
Dieser Angeklagte hatte so gar nichts mit dem forschen Sprayer im schwarzem Kapuzensweater zu tun, der vor vier Jahren selbstbewusst im TA erklärt hatte: «Ich bin der Puber», und behauptete, er habe Tausende Graffiti gemacht, aber «keine Hundertstelsekunde» ein schlechtes Gewissen gehabt. Und doch. Der Angeber aus Zürich und der Angeklagte in Wien sind ein und dieselbe Person, daran besteht kein Zweifel.