Keine Strafuntersuchung wegen Hanfplantagen auf dem Koch-Areal
Der Verdacht, dass im besetzten Koch-Areal Hanfplantagen betrieben werden, liess sich nicht erhärten. Die Staatsanwaltschaft will darum nicht weiter untersuchen.

Im «Sonntagsblick» vom 9. Oktober erschienen Bilder, die in Zürich Politik und Polizei in Bewegung setzten. Die Bilder zeigten das besetzte Koch-Areal – und allerlei wucherndes Grünzeug. Der Verdacht lag auf der Hand: Auf dem besetzten Areal werden Hanfplantagen betrieben. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl leitete deshalb am 10. Oktober 2016 ein Vorermittlungsverfahren ein und beauftragte die Stadtpolizei Zürich mit den entsprechenden Ermittlungen. Zusätzlich nahm der zuständige Staatsanwalt eine Besichtigung des Areals vor.
Heute gibt die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft nun Entwarnung: «Sowohl die durchgeführten Ermittlungen der Polizei als auch der Augenschein der Staatsanwaltschaft zeigten, dass auf dem Koch-Areal in den letzten Wochen keine Hanfplantage betrieben worden ist», heisst es in einer Mitteilung. Die Polizei habe zum einen den Stromverbrauch der Liegenschaft untersucht und dabei festgestellt, dass nichts auf den Betrieb einer Hanfplantage mit der dazu notwendigen energieintensiven Beleuchtung hinweise. Zum anderen würden auch die für den Betrieb notwendigen Belüftungs- oder Bewässerungsinstallationen fehlen.
Keine Zuordnung möglich
Der persönliche Augenschein habe die Einschätzung der Polizei bestätigt. «Man habe keinerlei Anhaltspunkte für den Betrieb beziehungsweise für die kürzliche Schliessung einer solchen Plantage finden» können, teilt die Staatsanwaltschaft mit.
Die Staatsanwaltschaft will daher kein formelles Strafverfahren einleiten. Sie hat mit Datum vom 10. November eine so genannte Nichtanhandnahme verfügt.
Neben den Ermittlungsergebnissen erwähnt die Staatsanwaltschaft in ihrer Mitteilung zwei weitere Aspekte: Erstens handle es sich beim Besitz und Konsum der in der Sonntagspresse abgebildeten und auch durch die Polizei aufgenommenen, von aussen sichtbaren Outdoorpflanzen «um einen leichten, unter Umständen gar straflosen Übertretungsstraftatbestand». Zweitens, so schreibt die Oberstaatsanwaltschaft, «wäre selbst bei einer erfolgreichen Sicherstellung der Pflanzen eine anklagegenügende Zuordnung zu bestimmten Personen de facto unmöglich gewesen».
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