Lesbe entlassen: Gewerkschaft ist empört über die Heilsarmee
Die Heilsarmee habe gegen das Diskriminierungsverbot verstossen, kritisiert der VPOD. Das christliche Hilfswerk sieht das anders.

Für die Gewerkschaft VPOD ist der Fall klar: Niemand darf entlassen werden, weil er oder sie homosexuell ist. Dies verstosse unter anderem gegen das Diskriminierungsverbot in der Schweizer Verfassung. Mit einem Brief an die Heilsarmee hat die Gewerkschaft gestern ihrer Empörung über die Entlassung einer Heimleiterin im Kanton Zürich Ausdruck verliehen.