Solaranlage darf eben doch gebaut werden
Fünf Jahre lang kämpfte ein Zürcher vergeblich für eine Solaranlage an seinem Bootshaus. Das Bundesgericht gab ihm nun recht. Ein Entscheid mit möglicher Signalwirkung.

Seit 90 Jahren steht es unverändert am Zürichsee-Ufer: Ein Bootshaus in Zürich Wollishofen. Das unscheinbare Äussere verrät nicht, dass um den Holzschuppen ein jahrelanger Rechtsstreit tobte – der gestern sein Ende fand: Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde gut, die einen Verwaltungsgerichtsentscheid des Kantons Zürich aufhebt. Für Bootshausbesitzer Richard Heierli ist der Weg frei, an seinem Objekt eine Solaranlage anzubringen. Er ist von der Signalwirkung des Entscheids überzeugt: «Um ein Solarprojekt in Zukunft zu verhindern, braucht es gute Argumente.»