Unfall in Regensdorf: Keine Klarheit trotz Gutachten
In Regensdorf ist auf dem Ostring ein heute 71-jähriger Autofahrer in einen anderen PW geprallt. Gestern wiederholte er vor Gericht: «Die Ampel zeigte Grün.»
Von Sandra Zrinski Dielsdorf/Regensdorf – Sein Auto war nagelneu, als er im Frühling vor zwei Jahren am Nachmittag auf dem Ostring Richtung Watt fuhr. Die Strecke kannte der 71-jährige Deutsche bestens, ist sie doch Teil seines Arbeitswegs. Er fährt mit seinem Auto jährlich rund 25 000 Kilometer. Auf der Kreuzung Roosstrasse wurde der 54 000 Franken teure Neuwagen dann allerdings zu Schrott: Auf der Strecke, wo eine Maximalgeschwindigkeit von 60 km/h erlaubt ist, kollidierte er mit einem von links kommenden Fahrzeug, das sich durch den Aufprall überschlug und auf dem Dach liegen blieb. Die Insassin erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und eine Verstauchung der Wirbelsäule. Sie war in der Folge einen Monat ganz und danach einen weiteren zu 50 Prozent arbeitsunfähig. Unklar ist, ob sie zum Zeitpunkt des Unfalls angeschnallt war. Auto aus der eigenen Garage Das Auto der Verletzten stammte sinnigerweise aus einer der Garagen des mutmasslichen Unfallverursachers. Dieser lebt bereits seit Jahrzehnten in der Schweiz und war hier immer in der Automobilbranche tätig. Gestern sagte der Deutsche mehrmals, dass das Lichtsignal Grün gezeigt habe, als er auf die Kreuzung fuhr. Seine Aussagen würden ja auch von einem Zeugen bestätigt, der damals die Roosstrasse überquerte. Dieser habe auf die entsprechende Grünphase für den Zebrastreifen gewartet, als es geknallt habe. Die Fahrerin des anderen Autos, so sagte der Angeklagte, müsse deshalb falsch gefahren sein. Genauer: Sie habe wahrscheinlich auf den Abbieger eingespurt, der Grün hatte, sei aber fälschlicherweise geradeaus gefahren – über Rot. «Nur sagt diese Frau, dass sie sich an nichts erinnern könne», ärgerte sich der Angeklagte gestern vor dem Bezirksgericht. Eiliger Passant war Zeuge Die Staatsanwaltschaft liess wegen des Unfalls ein Gutachten erstellen. Aus diesem geht hervor, dass im Zeitraum des Unfalls tatsächlich jemand auf dem Ostring bei Rot über die Kreuzung gefahren ist. Diese Daten werden jeweils von der Lichtsignalanlage gespeichert. Der Verteidiger verneinte jedoch, dass es sich beim Falschfahrer um seinen Mandanten gehandelt habe, und forderte deshalb einen Freispruch. Gemäss der Aussage eines Fussgängers, so führte der Anwalt aus, sei es gut fünf Minuten vor dem im Gutachten genannten Zeitpunkt zum Unfall gekommen. Der Zeuge musste nämlich auf den Zug und erkundigte sich bei einem Passanten nach der Uhrzeit, da er knapp dran war. Zu dieser Zeugenaussage kam es nach einem entsprechenden Aufruf durch die Polizei. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 300 Franken (total 9000 Franken) und eine Busse von 2300 Franken. Das Bezirksgericht hat gestern noch kein Urteil gefällt. Dieses wird den Parteien schriftlich mitgeteilt.
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