Kleine Verwahrung für «Hanfpapst-Mörder»
Der 23-jährige Iraner, der den «Hanfpapst» zu Tode geprügelt hatte, ist wegen eventualvorsätzlicher Tötung zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Mit dem Urteil übertraf das Bezirksgericht Winterthur den Antrag des Staatsanwalts, welcher auf vorsätzliche Tötung und eine Freiheitsstrafe von elf Jahren plädiert hatte. Die Strafe wird zugunsten einer stationären Massnahme in einer geschlossenen Psychiatrieklinik aufgeschoben. Juristen sprechen von einer Kleinen Verwahrung. Das Gericht wertete die Tat an der Grenze zu Mord, deshalb die höhere Strafe.
An Folgen von Schädelbruch gestorben
Für das Gericht war klar, dass es sich nicht um Notwehr gehandelt hatte. Der in den Medien als «Hanfpapst-Mörder»bezeichnete Täter hat zugegeben, dass er beim Überfall am 6. Mai 2014 den Haschischhändler geschlagen hatte. Er machte aber Notwehr geltend und bestritt die Tötungsabsicht. Der Iraner hatte Frommherz drei heftige Schläge verabreicht. Dabei stürzte der «Hanfpapst» und starb in den frühen Morgenstunden des folgenden Tages an den Folgen eines Schädelbruchs. Zudem würgte und trat der Iraner den am Boden liegenden Frommherz. Mit den Schlägen habe der Beschuldigte den Tod des Opfers in Kauf genommen, sagte der Richter.
Verteidigerin wollte vier Jahre
Die Verteidigerin des 23-Jährigen hatte am Prozess wegen Nötigung, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und Raubes in einem anderen Zusammenhang eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gefordert, die zugunsten einer Massnahme für junge Erwachsene aufgeschoben werden soll.
Der Komplize des Haupttäters wurde wegen Nötigung und unterlassener Hilfeleistung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten verurteilt.
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