Sechsfacher Familienvater als Bankräuber
Ein Deutscher soll zweimal die gleiche Zürcher Bank überfallen haben. Er wurde nur für einen Überfall verurteilt, weil er die zweite Tat nur «wahrscheinlich» begangen hatte.

«Bleiben Sie ruhig, Mädel. Es passiert Ihnen nichts. Fremdwährung! Fremdwährung!» Dies soll der sechsfache, verheiratete Familienvater beim Überfall auf die Filiale der Bank Coop in Wiedikon der Angestellten gesagt und sie dabei mit einer Pistolenattrappe bedroht haben. Die Beute: Euros, Pfund und Dollars im Wert von knapp 25'000 Franken.
Den Überfall im März 2016 gab der 53-jährige Deutsche am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich zu. Den Überfall auf die gleiche Filiale im Juni 2015 dagegen bestritt der Verkäufer und Koch vehement. Damals betrug die Beute 81'000 Franken in Dollars und Pfund. In beiden Fällen war die gleiche Bankangestellte betroffen.
Der an der Ostsee wohnhafte Deutsche hatte regelmässig in Zürich schwarz im Reinigungsgewerbe gearbeitet. Dabei reifte der Entschluss, eine Bank zu überfallen, um seine missliche finanzielle Situation mit 2000 Euro im Monat für den Lebensunterhalt zu verbessern, begründete er die Tat. Er nannte sie «hirnrissig». Es tue ihm leid, dass er die Bankangestellte traumatisiert habe, er habe nur ans Geld gedacht.
Milde Strafe und Ausweisung
Der Staatsanwalt hatte den Mann wegen mehrfachen Raubs angeklagt und eine vierjährige Freiheitsstrafe gefordert. Die Vorgehensweise, die Vermummung, die Aussagen der Zeugen, die Begriffe «Mädel» und «Fremdwährung» würden auf den gleichen Täter hinweisen. Der Staatsanwalt musste aber gestehen, dass die 3-D-Scans, mit der eine Tatortanalyse durchgeführt wurde, nicht die gewünschten Ergebnisse gebracht hätten. Das forensische Gutachten ergab, dass der gefilmte Räuber vom Überfall im Juni 2015 nur «wahrscheinlich» der gleiche Mann wie der jetzige Beschuldigte sei.
Der Verteidiger verlangte wegen Raubes für seinen nicht vorbestraften Mandanten eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Es gebe keine Beweise für den ersten Überfall. Es seien nur Indizien, die bei weitem nicht für eine Verurteilung reichten. Dieser Begründung schloss sich das Gericht an. Es verurteilte den seit knapp 14 Monaten inhaftierten Mann zu 20 Monaten bedingt. Er wird dem Migrationsamt zur Ausschaffung übergeben. Für die abgesessene Haft erhält der Verurteilte keine Entschädigung.
Was die Überfälle für die Opfer bedeuten
Die Bankangestellte, die zweimal vom womöglich gleichen Räuber überfallen wurde, ist nur deshalb in der Bank-Coop-Filiale in Wiedikon geblieben, weil ihr der Job und das Team sehr gefallen, wie Filialleiter René Rogalla auf Anfrage sagt. Zudem sei sie von der Familie stark unterstützt worden. Die Mitarbeiterin habe unter dem Überfall aber stark gelitten und sei auch heute noch entsprechend sensibilisiert. So sei sie sehr erschrocken, als vor kurzem ein Kunde mit einem Töffhelm die Bank betrat. Die Frau hielt sich beim ersten Überfall mit einer Arbeitskollegin hinter dem Schalter auf, als der Täter auf die beiden Frauen zuging und sie mit einer Pistolenattrappe bedrohte. Beim zweiten Überfall war sie mit einer Kundin im Schalterraum. Der Täter hatte jeweils eine Baseballmütze tief ins Gesicht gezogen und ein Halstuch bis über die Nasenspitze gezogen.
Dass der Räuber kurz nach dem zweiten Überfall vom 15. März 2016 verhaftet wurde, ist der Geistesgegenwart des Filialleiters zu verdanken. Dieser verfolgte den Täter in einigem Abstand und merkte sich die Nummer des Fluchtwagens. Die alarmierte Stadtpolizei leitete eine Grossfahndung ein und eine Patrouille sichtete kurz darauf den VW Polo. Nach einer Verfolgungsjagd konnte der Räuber in Altstetten verhaftet werden. Rogalla wurde auch schon Opfer eines Banküberfalls. Es passierte vor 34 Jahren, als der bis heute inhaftierte Langzeithäftling Hugo Portmann die ZKB-Filiale Dietlikon überfiel. Er befahl den Angestellten mit gezückter Pistole, sich auf den Boden zu legen. «Da habe ich schon recht gezittert», so Rogalla. Wenige Tage später überfiel Portmann die Filiale in Wallisellen. Er wurde später gefasst und erhielt eine Strafe von 12 Jahren.
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