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«Zuerst denken, dann klicken»

Der 38-jährige Zürcher Rechtsanwalt Martin Steiger ist Spezialist für das Recht im digitalen Raum. Foto: PD

Wäre eine Verurteilung wegen eines «Like» auf Facebook (hier gehts zum Bericht) eine Première?

Und im Ausland?

Es gibt ja auch Leute, die «liken» auf Facebook Todesanzeigen . . .

2016 hat Facebook weitere Knöpfe eingeführt: «traurig», «verärgert» oder «überrascht». Gilt «liken» damit explizit als Zustimmung?

Schwierig für den Richter?

Ist «Sharen» oder «Retweeten» eines umstrittenen Beitrags strafrechtlich heikler als bloss «Liken»?

Ihr Bauchgefühl: Haben solche «Like-Klagen» eine Chance?

Droht eine Prozesslawine, sobald ein Gericht jemanden verurteilt, bloss weil er einen ehrverletzenden Beitrag likt?

Was empfehlen Sie Usern beim Liken, Teilen und Weiterleiten?