«Zuerst denken, dann klicken»
Was Anwalt Martin Steiger über den ersten Facebook-Like-Prozess in der Schweiz sagt.

Wäre eine Verurteilung wegen eines «Like» auf Facebook (hier gehts zum Bericht) eine Première?
Mir kommt keine entsprechende Verurteilung in der Schweiz in den Sinn.
Und im Ausland?
Ein Gericht in Hamburg hatte 2013 die Verwendung des «Like»-Knopfes relativiert. Das «Liken», so das Gericht, könne verschiedene Bedeutungen haben, sei in erster Linie aber eine neutrale Aktion.
Es gibt ja auch Leute, die «liken» auf Facebook Todesanzeigen . . .
. . . sie wollen mit dem Daumen nach oben Beileid, Trauer, Betroffenheit oder Anteilnahme ausdrücken.
2016 hat Facebook weitere Knöpfe eingeführt: «traurig», «verärgert» oder «überrascht». Gilt «liken» damit explizit als Zustimmung?
Diese Auswahl würde ich nicht überbewerten. Standard ist das «Like», nur wer etwas länger auf «Like» drückt, erhält die anderen Optionen. Was bedeutet zum Beispiel der «Wow-Smiley» – ist dieser nun positiv oder negativ?
Schwierig für den Richter?
In der Tat. Er muss bei jeder Klage abklären, was ein Beschuldigter mit seinem Klick tatsächlich beabsichtigt hat. Mit einem «Like»-Klick kann eine Weiterleitung angestrebt werden, was aber nicht zwingend ist. Letztlich entscheidet der Algorithmus von Facebook, ob und wie ein «Like» für andere Nutzer sichtbar wird. Das kann vom Facebook-User nicht kontrolliert werden. Um einen Artikel gezielt weiterverbreiten zu wollen, muss man ihn teilen («Share»).
Ist «Sharen» oder «Retweeten» eines umstrittenen Beitrags strafrechtlich heikler als bloss «Liken»?
Ja.
Ihr Bauchgefühl: Haben solche «Like-Klagen» eine Chance?
Eine Klage allein wegen eines «Likes» hat ein schwierigen Stand. Doch nun wurde die Zürcher Staatsanwaltschaft vom Obergericht gezwungen, ein solches Verfahren an die Hand zu nehmen. Allerdings muss man sagen, dass hinter rund 40 laufenden Verfahren wegen Meinungsäusserungen auf Facebook nur eine einzige Person steht: Tierschützer Erwin Kessler. Er versucht mit enormem Aufwand, jede Kritik an seinen eigenen Äusserungen und an seiner Vergangenheit zu unterbinden. Auch ich vertrete einen Beschuldigten. Kessler hat sogar erreicht, dass der Wikipedia-Eintrag über ihn zensuriert wird.
Droht eine Prozesslawine, sobald ein Gericht jemanden verurteilt, bloss weil er einen ehrverletzenden Beitrag likt?
Die Behörden sind heute schon überlastet mit Verfahren wegen Persönlichkeitsverletzungen. Gravierend ist, dass Personen, die es sich finanziell leisten können, mit solchen Verfahren die Meinungsfreiheit unterdrücken.
Was empfehlen Sie Usern beim Liken, Teilen und Weiterleiten?
Die alte Lebensweisheit: Zuerst denken, dann klicken. Gleichzeitig hoffe ich, dass sich das Publikum auf Social Media nicht einschüchtern lässt. Kritische Diskussionen und Meinungsfreiheit sind zentral in unserer Gesellschaft. Auch Lehrer und Richter dürfen sich auf Facebook positionieren, sie müssen verstehen, wie Social Media funktioniert. Heikel könnte es aber werden, wenn beispielsweise ein Priester die Homepage eines Sexclubs likt.
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