Zugsunglück Oerlikon kommt nochmals vor die Richter
Ein Zugbegleiter wurde im Zusammenhang mit der Zugskollision von 2003 im Bahnhof Zürich-Oerlikon vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Dagegen rekurriert die Staatsanwaltschaft.
Staatsanwältin Patrizia Merotto bestätigte am Donnerstag auf Anfrage eine entsprechende Meldung des Regionaljournals Zürich/Schaffhausen von Radio DRS. Die Staatsanwältin hatte im April vor Bezirksgericht für den 56-jährigen Angeklagten eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten wegen fahrlässiger Tötung gefordert.
Sie warf ihm gestützt auf ein technisches Gutachten Sorgfaltspflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Überprüfung der Bremsanlage vor. So habe es der Zugsbegleiter unterlassen, einen Bremshahn zu öffnen, was zum folgenschweren Unfall geführt hatte.
Eine Tote, 60 teilweise schwer Verletzte
Das Gericht kam dagegen zum Schluss, der Angeklagte habe bei der Zusammenstellung des Zuges die Bremsprobe korrekt vorgenommen. Wegen des geschlossenen Bremshahns war es im Oktober im Bahnhof Oerlikon zu einer Zugskollision gekommen. Dabei kam eine 22-jährige Frau ums Leben, 60 Passagiere erlitten zum Teil schwere Verletzungen.
SDA/ep
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