Zur falschen Zeit beim falschen Richter
Ein Enkeltrickbetrügerpaar, das für die gleiche Tat verurteilt worden ist, muss unterschiedlich lang ins Gefängnis – es wurde von zwei verschiedenen Richtern verurteilt.

Das Paar hat den Enkeltrickbetrug gemeinsam durchgeführt. Gemeinsam sind der 41-jährige Pole und seine gleichaltrige Ex-Freundin zweimal nach Zürich gereist. Gemeinsam haben sie zwei Opfern 180'000 und 100'000 Franken abknöpfen wollen. Beide wählten vor Gericht auch die gleiche Strategie: trotz erdrückender Beweislast die Taten bestreiten und weder Einsicht noch Reue zeigen. Sie erhalten aber nicht etwa dieselbe Strafe. Denn das Betrügerpaar wurde von zwei unterschiedlichen Richtern verurteilt.
Während der Mann eine unbedingte Freiheitsstrafe von über zwei Jahren Gefängnis erhält, soll seine Ex-Partnerin nur halb so lange ins Gefängnis. Die beiden separat durchgeführten Prozesse Ende November vor dem Bezirksgericht Zürich zeigen deutlich, wie gross der richterliche Spielraum ist. Denn im Gegensatz zu einer Ordnungsbusse, wo es nichts zu diskutieren gibt, kann das Strafmass für gleiche Delikte vor Gericht ungleich hoch ausfallen.
Doppelt so lange im Gefängnis
Das Kollegialgericht, welches den Fall des Mannes behandelte, sprach diesen am 22. November des versuchten Betrugs und Gehilfenschaft zu versuchtem Betrug schuldig und verurteilte ihn zu einer unbedingte Freiheitsstrafe von 25 Monaten.
Ein anderes Dreiergericht verurteilte die Frau am 27. November wegen mehrfach versuchten Betrugs zwar zu einer höheren Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Davon muss sie aber nur 12 Monate tatsächlich absitzen, die übrigen 18 Monate sprach das Gericht bedingt, also auf Bewährung von drei Jahren, aus. Das heisst, für die gleichen Taten muss der Mann über zwei Jahre ins Gefängnis, die Frau lediglich ein Jahr. Gegen beide sprach das Gericht zudem eine zehnjährige Landesverweisung aus.
In flagranti erwischt und verhaftet worden
Der 41-jährige Pole und seine gleichaltrige Ex-Freundin waren am 29. Januar 2018 bei der Geldübergabe verhaftet worden. Sie hatten schon im Dezember 2017 vergeblich versucht, einem Opfer einen hohen Geldbetrag abzuluchsen. Trotz erdrückender Beweislast (Telefonauswertung, DNA-Spuren der Frau, Zeugenaussage der gemeinsamen Tochter, die beim zweite Versuch ebenfalls dabei war), stritten beiden die Taten konsequent ab. Während der Mann am Prozess arrogant und schnoddrig auftrat, verhielt sich die Frau anständig und drückte auch mal auf die Tränendrüse.
Frau zieht Urteil weiter
Laut einer Sprecherin des Bezirksgerichts Zürich ist das Urteil gegen den Mann inzwischen rechtskräftig. Die Frau hat aber Berufung angemeldet, ebenso der Staatsanwalt. Dieser hatte eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren verlangt; beim Mann eine von 20 Monaten. Die beiden Verteidiger forderten jeweils Freisprüche.
Ende Januar hat die Frau, die sich wie ihr Komplize seit der Verhaftung in Haft befindet, ihre zwölf Monate abgesessen und sollte dann auf freien Fuss kommen. Der zuständige Staatsanwalt überlegt sich aber «ernsthaft», beim Obergericht Antrag auf eine Verlängerung der Sicherheitshaft zu stellen, bis der Berufungsprozess stattfindet. Denn sollte die Frau freikommen, ist nicht damit zu rechnen, dass sie an den Prozess vor dem Zürcher Obergericht aus Polen zurückkehren wird.
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