Zuwanderung: «Volk soll das letzte Wort haben»
Justizministerin Simonetta Sommaruga präsentierte die Vorschläge des Bundesrates zur Rasa-Initiative.
Justizministerin Simonetta Sommaruga hat erläutert, weshalb das Volk nochmals über die Zuwanderung abstimmen soll. Der Bundesrat sei der Auffassung, dass das Stimmvolk das letzte Wort haben müsse, sagte sie vor den Medien in Bern.
Sommaruga erinnerte daran, dass die Masseneinwanderungsinitiative eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung mit Höchstzahlen und Kontingenten verlangt habe, was im Widerspruch zum Personenfreizügigkeitsabkommen stehe.
EU bewegte sich nicht
Eine Lösung wäre allenfalls möglich gewesen, wenn die EU der Schweiz weit entgegengekommen wäre durch eine gemeinsame Interpretation der bestehenden Schutzklausel im Abkommen, sagte Sommaruga. Spätestens nach dem Brexit-Entscheid sei aber klar gewesen, dass sich die EU nicht bewege.
Das Parlament habe nun ein Gesetz verabschiedet, das die Initiative nur teilweise umsetze. «Dieser Entscheid des Parlaments soll in der Bundesverfassung abgebildet werden», sagte Sommaruga. Das Volk müsse das letzte Wort haben. «Die direkte Demokratie muss glaubwürdig bleiben.»
Es sei wichtig, eine Klärung herbeizuführen. Dass der Bundesrat zwei Varianten zur Diskussion stellt als Gegenvorschlag zur Initiative «Raus aus der Sackgasse», soll laut der Justizministerin eine breite Diskussion ermöglichen.
Völkerrechtliche Verträge berücksichtigt
In der ersten Variante soll der Zuwanderungsartikel durch eine Bestimmung ersetzt werden, wonach bei der Steuerung der Zuwanderung völkerrechtliche Verträge berücksichtigt werden sollen, die von grosser Tragweite für die Stellung der Schweiz in Europa sind.
Diese Variante berücksichtige, dass die Bevölkerung den bilateralen Weg mehrmals an der Urne bestätigt habe, schreibt der Bundesrat. Die Übergangsbestimmung mit der Dreijahresfrist für die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative würde zudem gestrichen. Damit würde die Steuerung der Zuwanderung quasi zum Dauerauftrag für den Bundesrat.
Spätere Anpassung des Abkommens
Die zweite Variante beschränkt sich auf dieses letzte Element. Mit der Streichung der Umsetzungsfrist wird laut Bundesrat der Tatsache Rechnung getragen, dass das Parlament ein Gesetz verabschiedet hat, das die Stossrichtung des Zuwanderungsartikels aufnimmt, ohne allerdings den Normenkonflikt aufgelöst zu haben.
Damit bleibe die Möglichkeit offen, zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Anpassung des Freizügigkeitsabkommens weitere Umsetzungsschritte vorzunehmen. Es handelt sich vorerst um Eckwerte, die als Basis für eine Vernehmlassungsvorlage dienen sollen.
Bürger-Initiative
Die Rasa-Initiative empfiehlt der Bundesrat zur Ablehnung. Diese will den Zuwanderungsartikel streichen, der mit Annahme der Masseneinwanderungsartikel am 9. Februar 2014 in die Verfassung aufgenommen worden ist.
Das Volksbegehren wurde im Oktober 2015 mit 110'000 Unterschriften eingereicht. Dahinter steht eine Bürgerinitiative, die von Organisationen und mehreren hundert Privatpersonen unterstützt wird, darunter Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Forschung und Kultur.
Interpretation offen
Was es bedeuten würde, wenn das Stimmvolk sowohl die Rasa-Initiative als auch den Gegenvorschlag ablehnen würde, liess Sommaruga offen. Dieser Entscheid könnte entweder bedeuten, dass die Stimmbürger mit dem Entscheid des Parlaments zur Umsetzung zufrieden sei. Oder es könnte bedeuten, dass es eine strikte Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative auf Kosten der bilateralen Verträge wolle.
Sommaruga wies in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass in der Zwischenzeit bereits eine Initiative zur Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens angekündigt sei.
SDA/ij
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